Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2005 - L 4 RA 6/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18193
LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2005 - L 4 RA 6/04 (https://dejure.org/2005,18193)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.05.2005 - L 4 RA 6/04 (https://dejure.org/2005,18193)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - L 4 RA 6/04 (https://dejure.org/2005,18193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,18193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versicherungspflicht einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2005 - L 4 RA 6/04
    Die Regelungen in § 3 Satz 1 Nr. 1 a SGB VI sowie in § 44 SGB XI sind von dem sozialpolitischen Motiv getragen, die Pflegeperson sozial abzusichern und damit die kostengünstige Familienpflege zu fördern (vgl. BT-Drucksache 12/5262, S. 82; BGH NJW 1999, 421).

    Von weiteren Begrenzungen und insbesondere der Übertragung der Geringfügigkeitsregelungen wurde im Gesetzgebungsverfahren abgesehen, um die Gefahr einer Umgehung der Geringfügigkeitsregelungen zu vermindern und dem Ziel des SGB XI, die nicht erwerbsmäßige Pflege so weit wie möglich zu fördern, zu entsprechen (BT-Drucks. 12/5262 S. 160).

  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 354/97

    Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson sich als ersatzpflichtiger

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2005 - L 4 RA 6/04
    Die Regelungen in § 3 Satz 1 Nr. 1 a SGB VI sowie in § 44 SGB XI sind von dem sozialpolitischen Motiv getragen, die Pflegeperson sozial abzusichern und damit die kostengünstige Familienpflege zu fördern (vgl. BT-Drucksache 12/5262, S. 82; BGH NJW 1999, 421).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 30/01 R

    Verletztengeldanspruch - Ende - Analogie - Krankengeld - Arbeitsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2005 - L 4 RA 6/04
    Für die Auslegung des § 3 Satz 2 bzw. 3 SGB VI ist zu beachten, dass der dem allgemeinen Sprachgebrauch zu entnehmende Wortsinn den Ausgangspunkt und zugleich die Grenze der Auslegung bestimmt, da das, was jenseits des möglichen Wortsinns liegt und mit ihm auch bei "weitester" Auslegung nicht mehr vereinbar ist, nicht als Inhalt des Gesetzes gelten kann (vgl. BSG, SozR 3-2700 § 46 Nr. 1; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl., S. 163 f).
  • BSG, 22.03.2001 - B 12 P 3/00 R

    Feststellung der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung, Unterbrechung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2005 - L 4 RA 6/04
    Eine von § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI abweichende gesetzliche Regelung des Inhalts, dass während eines Urlaubs oder einer Krankheit der Pflegeperson die Versicherungs- und Beitragspflicht fortbesteht, während sie tatsächlich keine Pflegeleistungen erbringt (vgl. BSG, SozR 3-3300 § 34 Nr. 5), existiert nicht.
  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2005 - L 4 RA 6/04
    Andererseits folgt die Interpretation von "Ausnahmevorschriften" den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen, so dass diese Vorschriften, je nach der ihnen innewohnenden Zweckrichtung, einer einschränkenden oder ausdehnenden Auslegung zugänglich sind (vgl. BVerwGE 100, 23; BSG, SozR 3-4100 § 59e Nr. 1).
  • BSG, 23.04.1996 - 1 RK 19/95

    Kürzung von Krankengeld

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2005 - L 4 RA 6/04
    Zur Ausfüllung von Regelungslücken sind die Gerichte nur berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so BSGE 39, 143, 136; BSGE 60, 176, 178; BSGE 58, 110, 114 f ; BSG, SozR 3-2500 § 50 Nr. 4 mwN).
  • BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 7/01 R

    Nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit - Erwerbsunfähigkeit - besondere

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2005 - L 4 RA 6/04
    Den Tatbestand der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Angehörigen hat der Gesetzgeber im Rentenrecht erstmals zum 01.01.1992 berücksichtigt, und zwar, beschränkt auf den Zeitraum vom 01.01.1992 bis zum 31.03.1995, durch § 249 b SGB VI als Berücksichtigungszeit wegen Pflege sowie ab dem 01.04.1995 als Beitragszeit gem. § 3 S. 1 Nr. 1 a SGB VI. Der gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI vorgesehene, für die Beteiligten kostenfreie Versicherungsschutz (vgl. § 170 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a SGB VI) soll gerade solchen Personen zugute kommen, die als Familienangehörige Pflegeleistungen erbringen (vgl. BSG, SozR 3-2600 § 44 Nr. 16 mwN).
  • BSG, 15.08.1991 - 12 RK 25/89

    Beiträge zur Rentenversicherung bei rückwirkender Kürzung des Krankengeldes

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2005 - L 4 RA 6/04
    Über diesen Anspruch war durch Verwaltungsakt zu entscheiden, weil die Erstattung davon abhing, ob eine Beitragspflicht des Beigeladenen dem Grunde oder der Höhe nach bestand (vgl. BSG, SozR 3-2400 § 26 Nr. 4 ).
  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 77/99 R

    Bemessung - fiktives Arbeitsentgelt - Anrechnung von Berufsunfähigkeitsrente auf

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2005 - L 4 RA 6/04
    Andererseits folgt die Interpretation von "Ausnahmevorschriften" den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen, so dass diese Vorschriften, je nach der ihnen innewohnenden Zweckrichtung, einer einschränkenden oder ausdehnenden Auslegung zugänglich sind (vgl. BVerwGE 100, 23; BSG, SozR 3-4100 § 59e Nr. 1).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84

    Zuschuß zur privaten Lebensversicherung - Versicherungspflicht in der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2005 - L 4 RA 6/04
    Zur Ausfüllung von Regelungslücken sind die Gerichte nur berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so BSGE 39, 143, 136; BSGE 60, 176, 178; BSGE 58, 110, 114 f ; BSG, SozR 3-2500 § 50 Nr. 4 mwN).
  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85

    Beschränkung beim Leistungsbezug - Selbständige Erwerbstätigkeit -

  • BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 184/73

    Ersatzzeit - Frist - Aufnahme einer Tätigkeit - Berechnung - Weitere Ersatzzeit -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht